inoffizielle virtuelle Deutsche Gehörlosenmeisterschaft

2020_Anmeldeformular_IODSF

 2020_FAQ_IODSF.

 

 

VIRTUELLE GEHÖRLOSENMEISTERSCHAFT IN CORONA-ZEITEN – aus www.dosb.de

Loading

Interviewfragen mit BGS-Top-NWLS-Athlet (SKI-Alpin; Wintersport) Marco Rehle während der Corona-Zeit

Marco Rehle von den GBF München

Zuerst einmal „Hallo Marco“
Wie geht es dir aktuell?

Sehr gut.

Vielleicht kannst du dich kurz vorstellen und kurz mitteilen, welche Sportart du betreibst?

Mein Name ist Marco Rehle, bin 18 Jahre alt und fahre Ski Alpin.

Du warst ja 2019 bei den Deaflympics-Winter in Italien – als aktiver Sportler – dabei! Erzähle uns doch ein wenig darüber!

Das war ein ganz besonderes Erlebnis. Bei einer “Olympiade (Deaflympics)” teilzunehmen, lässt glaube ich jedes Sportlerherz höherschlagen.

Warst du mit deinen Leistungen zufrieden?

Es war auf jeden Fall eine neue Erfahrung. Für´s erste Mal konnte ich nicht viel erwarten.

Welche Ski-Disziplinen trainierst du am liebsten?

Slalom, Riesenslalom

Wie sehen deine persönlichen Pläne für die nächsten Deaflympics-Winter aus?

Durch den Lauf zu kommen und unter die Top 10 zu fahren.

Wie geht es dir aktuell in der schwierigen Corona-Zeit so?

Ich kann mit den Einschränkungen gut leben, finde es aber schade, keinen Teamsport machen zu können.

Wie sieht dein sportlicher Alltag zur Corona-Zeit aus?

Joggen, MTB, Krafttraining

Was hat sich bei dir dabei grundliegend alles geändert?

Es fehlen jetzt natürlich einige Trainings auf dem Gletscher Weiter lesen…

Loading

Aktuelle Fragen und Antworten zum Sporttreiben in Corona-Zeiten (Stand 11.05.2020)

  • Dürfen wir im Verein mit der Mannschaft Kontaktsportarten wie Fußball usw. betreiben?

Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, können derzeit nicht ausgeführt werden.

Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Hierbei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten.

  • Dürfen wir im Verein einzeln trainieren?

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung ist grundsätzlich untersagt.

Ein kontaktloses Training an den Basketballkörben oder Spielfelder und mit einer Gruppe von insgesamt höchstens 5 Personen im Freien ist möglich.

  • Dürfen auf einem Platz mehrere Kleingruppen (5 Personen) unter Einhaltung der Abstandsregelungen trainieren?

Wenn die entsprechenden Abstandsregeln nicht nur unter den Spielern innerhalb der Kleingruppe, sondern auch zwischen den einzelnen Kleingruppen eingehalten werden, ist es möglich, dass mehrere Kleingruppen auf einem Platz trainieren. Ausdrücklich untersagt ist der Spielbetrieb!

  •  Beinhalten die 5 Personen einen Übungsleiter (1 ÜL + 4 Sportler) oder ist der Übungsleiter bei der Gruppenregelung ausgenommen (1 ÜL + 5 Sportler)?

Die Kleingruppe besteht aus insgesamt maximal 5 Personen (4 Sportler + ÜL).

Diese Regelungen sind eine Momentaufnahme (Stand: 11.05.2020) und können sich jederzeit verändern. Sobald uns diesbezüglich neue Informationen vorliegen, werden wir diese selbstverständlich kommunizieren.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie allgemein

Auf der Website https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/ hat das Staatsministerium zudem folgende Informationen, die den Sport in Bayern betreffen, veröffentlicht:

Loading

Wichtige Informationen: Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. 

Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen 
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen 
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich 
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen 
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig, 
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und 
  • keine Zuschauer 

Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11).  Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) unter:

4.BayIfSMV_baymbl-2020-240 (003)

Wenn dies alles beachtet wird, dann kann auch wieder verstärkter trainiert werden.

Ab Montag, den 11.05.2020 ist dies dann alles gültig!

Loading

Barrierefreiheit