Änderungen/Anpassungen zum aktuellen Sporttreiben in Corona-Zeiten

Endlich ist es soweit! Das Infektionsgeschehen hat ermöglicht, dass die durch den bayerischen
Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vergangene Woche angekündigten Lockerungen zum Tragen kommen können.

Seit Samstag, den 19. September, ist im bayerischen Sport wieder Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten erlaubt, Zuschauer sind unter bestimmten Auflagen ebenfalls zugelassen.

Die beschlossenen weiteren Lockerungen sind ein elementarer Schritt für die Rückkehr zu einem
geregelten Sportbetrieb, das gibt uns Perspektive und Zuversicht. Nach wie vor steht für uns bei
der Umsetzung dieser neuen Schritte aber die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im
Mittelpunkt!

Aus diesem Grund möchten wir Euch heute auf die wichtigsten Änderungen hinweisen, die in der
6. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht sind.

Die wichtigsten Änderungen sind:
• Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer
Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. Dabei darf die
Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, höchstens 20 Personen umfassen.

Zuschauer im organisierten Sport sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
• Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich
zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden, ein Mindestabstand von
1,5 m eingehalten werden kann.
• In geschlossenen Räumen sind höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200
Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten
Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Besucher in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400.
• Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an
ihrem Platz befinden. Dabei gilt die Maskenpflicht für Zuschauer auch auf Stehplätzen,
wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Für die Freigabe von bundesweiten Sportveranstaltungen wurden weitere detailliertere Vorgaben
zum Thema Zuschauer, Kartenverkauf und Gastronomie beschlossen.

Alle Informationen finden Sie unter folgenden Link:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/533/baymbl-2020-533.pdf

Weitere Informationen und Hilfsmittel
Der BLSV hat seine Handlungsempfehlungen und FAQs angepasst. Für Vereine werden zudem
wieder Musterplakate für Zuschauer zur Verfügung gestellt, um Gäste in Ihren Sportstätten zu
den grundlegenden Regeln zu informieren.
All diese Dokumente und Hilfsmittel finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter:
www.blsv.de/coronavirus

Bitte bleiben Sie gesund!

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