Aktuelle Informationen zum Sporttreiben (vorerst bis zum 29.05.2020)

Handlungsempfehlungen für Sportvereine/Gehörlosen-Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Handlungsempfehlungen

Wiederaufnahme des Sportbetriebs / Sportarten-Empfehlungen

NEU! Dürfen wir im Verein einzeln an Basketballkörben trainieren? Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. Das Trainieren in den Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich, demnach auch im Basketball, ist im Freien möglich. Organisieren Sie ein kontaktloses Training an den Basketballkörben im Freien und mit Gruppen von insgesamt höchstens 5 Personen. Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

NEU! Dürfen wir im Verein mit der Mannschaft Fußball spielen (oder andere Mannschaftssportarten)? Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining, o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

NEU! Dürfen auf einem Platz mehrere Kleingruppen (5 Personen) unter Einhaltung der Abstandsregelungen trainieren? Wenn die entsprechenden Abstandsregeln nicht nur unter den Spielern innerhalb der Kleingruppe, sondern auch zwischen den einzelnen Kleingruppen eingehalten werden, ist es möglich, dass mehrere Kleingruppen auf einem Platz trainieren. Ausdrücklich untersagt ist der Spielbetrieb!!

NEU! Beinhalten die 5 Personen einen Übungsleiter (1 ÜL + 4 Sportler) oder ist der Übungsleiter bei der Gruppenregelung ausgenommen (1 ÜL + 5 Sportler)? Die Kleingruppe besteht aus insgesamt maximal 5 Personen (4 Sportler + ÜL).

NEU! Dürfen wir als Fitnessstudio Training im Freien anbieten? Fitnessstudios sind geschlossen. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Kraft, Ergometer- oder Konditionstraining, ö.A., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

NEU! Ich leite eine private Fußballschule? Dürfen wir Fußball spielen? Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining, o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

NEU! Dürfen wir auf öffentlichen Bolzplätzen, an Basketballkörben, auf Skateboardanlagen trainieren? Ja. Das ist erlaubt, das Training muss kontaktlos im Freien erfolgen mit insgesamt höchstens 5 Personen. Auf den Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu achten!

NEU! Wie lang gelten diese Regelungen in Bayern? Wie auch in dem BLSV-Informationsschreiben vom 7. Mai festgehalten wurde, gelten die getroffenen Regelungen ab dem 11.05.2020 bis vorerst einschl. 29. Mai. In diesem Zeitraum wird die Bayerische Staatsregierung, wie auch bei anderen Maßnahmen die Infektionszahlen genauestens beobachten und dann möglicherweise neue Schritte oder Anpassungen an den bestehenden Regeln vornehmen. Dem BLSV liegen aktuell keine Informationen vor, wie in diesem Fall die Entscheidungen aussehen können.

NEU! Sind schon weitere Schritte der Lockerung bekannt? Gibt es hierzu einen Zeitplan? Es gibt aktuell noch keinen festgelegten Zeitplan. Die Bayerische Staatsregierung wird von Schritt zu Schritt die Infektionszahlen genau beobachten und bewerten und dann den nächsten Schritt und den Zeitpunkt definieren.

NEU! Ist mit der Wiederaufnahme des Sportbetriebs auch die Öffnung der Sportanlage gleichzusetzen? In der Regel befinden sich die Sportanlagen in Bayern in der Hand der zuständigen Kommune. Daher sollte im Vorfeld einer Rückkehr auf den Sportplatz unbedingt Rücksprache mit der Kommunalverwaltung gehalten werden, ob die Anlage bereits wieder freigegeben werden kann.

NEU! Dürfen die Vereinsräume wieder für eine Vorstandssitzung oder Versammlungen anderer Vereinsgremien genutzt werden? Aktuell ist die Nutzung der Vereinsräume auch über den 11. Mai hinaus untersagt. So ist eine Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Vereins vorerst nicht möglich. Im FAQ-Bogen „Auswirkungen der Corona-Pandemie“ wird allerdings unter dem Punkt „Allgemeine Vereinstätigkeiten“ auf alternative Formen einer Gremiensitzung eingegangen.

NEU! Sind ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege der Sportanlagen unseres Vereins möglich? Das ist möglich. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass es nicht zur Gruppenbildung kommt und der Mindestabstand (1,5 Meter) sowie die Hygieneregeln eingehalten werden.

NEU! Gilt die schrittweise Öffnung der Gaststätten ab 18. Mai auch für Vereinsgaststätten? Ja, bei vorhandenen Vereinsgaststäten sind die schrittweisen Öffnungen zu beachten.

NEU! Dürfen Vereinsräume für berufliche Tätigkeiten (z. B. Physiotherapie) geöffnet werden? Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Untersagt sind ferner touristische Reisebusreisen. Satz 1 gilt nicht für die Durchführung von Prüfungen nach § 15 und von Aus- und Fortbildungen nach § 16 Abs. 3.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus: Übertragungsweg: Das Virus wird durch Tröpfchen über die Luft (Tröpfcheninfektion) oder über kontaminierte Hände auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) (Schmierinfektion) übertragen.

Inkubationszeit: Nach einer Infektion kann es einige Tage bis zwei Wochen dauern, bis Krankheitszeichen auftreten.

Gesundheitliche Wirkungen: Infektionen verlaufen meist mild und asymptomatisch. Möglich sind auch akute Krankheitssymptome, z.B. Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten und Atembeschwerden. Hohe Gefährdung besteht für Personen mit Vorschädigungen z.B. Asthmatiker, Personen mit Herz- und Lungenerkrankungen, Krebs oder HIV

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auch auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus.

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