Aktualisiertes „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 20. Juni 2020

Aktualisiertes „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 20. Juni 2020, das in Verbindung mit der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 maßgeblich für den organisierten Sport in Bayern.

Auch für die 6. BayIfSMV haben wir, der BGS, die PDF und den Link beigefügt. Ihr findet das neue „Rahmenhygienekonzept Sport“ auch in Bälde auf der Homepage des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Die 6. BayIfSMV ist dort bereits eingestellt.

Sowohl die Verordnung als auch das „Rahmenhygienekonzept Sport“ werden am Montag, den 22. Juni 2020 in Kraft treten.

Der nächste Schritt ist hiermit also getan. Hoffen wir auf eine weiterhin günstige Entwicklung des pandemischen Verlaufs in Bayern, so dass durch die Staatsregierung weitere Lockerungen im 14-Tagesrhythmus angegangen werden können und wir baldmöglichst in den Sportalltag zurückkehren können, wie wir ihn kennen und lieben.

In diesem Zusammenhang möchten wir, der BGS, Euch auf folgende Änderung aufmerksam machen: Der Bereich der Bäder (Freibäder und neu: Hallenbäder) ist im Rahmen der Erstellung der 6. BayIfSMV vom Innenministerium auf das Wirtschaftsministerium übergegangen. D.h. nun konkret für die Schwimmer, dass diese das „Rahmenkonzept Bäder“ mit  berücksichtigen müssen, das aber bislang noch nicht auf der Homepage des Gesundheitsministerium eingestellt ist. Dies wird sicher in Kürze erfolgen, da dieses gemäß 6. BayIfSMV ebenfalls ab Montag, den 22. Juni 2020 gelten wird.

Detaillierte Infos unter:

Link zur 6. BayIfSMV vom 19.06.2020:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/348/baymbl-2020-348.pdf

Link zum neuen Rahmenhygienekonzept Sport vom 20.06.2020:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf

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