Corona-Pandemie: Weitere Anpassungen/Änderung beim Sporttreiben ab dem 08.07.2020

Weitere Corona-Erleichterungen

Der Ministerrat hat weitere Lockerungen im Sport beschlossen. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitteilte, können ab dem 8. Juli, Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. “Außerdem ist auch Training mit Körperkontakt zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird”, so der Sportminister.

Der Wettkampfbetrieb für kontaktfrei betriebene Sportarten in geschlossenen Räumen soll dem Wettkampf unter freiem Himmel gleichgestellt werden. Neben den erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen des Indoorsportbetriebs ist zur weiteren Verringerung des Infektionsrisikos die Teilnehmerzahl auf höchstens 100 Personen zu begrenzen. Herrmann: “Wenn ausreichend Abstand gehalten werden kann, dürfen sogar bis zu 200 Teilnehmer oder Funktionäre dabei sein.”

Sport mit Körperkontakt ist bisher nur zugelassen für das Training der Berufssportler und Kaderathleten sowie für den Tanzsport mit festem Tanzpartner. Jetzt sollen nach dem Vorschlag des Sportministers aber auch Fußballer, Handballer und andere Mannschaftssportler wieder voll trainieren dürfen. Herrmann: “Insbesondere während der Ferienzeit wollen wir Kindern und Jugendlichen ermöglichen, im Mannschaftssport das spielerische Moment auszuleben und wieder sportarttypische Inhalte aufzunehmen. Das heißt zum Beispiel für Fußballer nicht nur kontaktloses Training, sondern auch Training mit Zweikampf und Körperkontakt.“ Voraussetzung ist allerdings eine möglichst feste, überschaubare und überwiegend gleichbleibende Gruppe, um eine Kontaktnachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion möglich zu machen.

https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200707corona/

Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in der jeweils gültigen Fassung wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 BayIfSMV) der nachfolgende Mindestrahmen vorgegeben. Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der BayIfSMV zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist dieser Mindestrahmen verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) e. V. und die Rahmenkonzepte der jeweiligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzungen der BayIfSMV zu bringen sind

Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport Stand: 10.07.2020, Az. H1-5910-1-28

corona-pandemie_rahmenhygienekonzept_sport_vom_10_juli_2020

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