Aktuellste Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab dem 17.08.2020

NEU! Wie lang ist die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) gültig?

Mit Verordnung und Verkündung vom 14.08.2020 wurde die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 02.09.2020 verlängert. Inhaltlich bleibt es für den Sportbetrieb beim Alten.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Weitere Infos unter:

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Sportunternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Aktuellste Handlungsempfehlungenab dem 17.08.2020 zum Sporttreiben in Corona-Zeiten unter:

Handlungsempfehlungen ab 17 08 2020

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